NV GOLD ERHÄLT NEUE EXPLORATIONSBEWILLIGUNG FÜR GEBIET IN DER SCHWEIZ (German Version)
Vancouver, British Columbia – NV Gold Corporation (TSX-V: NVX) (das „Unternehmen”) gab heute bekannt, dass ihre hundertprozentige schweizerische Tochtergesellschaft SwissGold Exploration AG, Curaglia („SGE”) eine auf fünf Jahre befristete Explorationsbewilligung (die „Bewilligung”) für Gold und Edelmetalle erhalten hat. Diese Bewilligung bezieht sich auf ein Gebiet von ca. 224 km2 in den Gemeinden Medel/Lucmagn, Disentis/Mustér und Sumvitg im südöstlichen Schweizer Kanton Graubünden (Abbildung 1).
Abbildung 1. Gebiet in der Surselva
Die SGE war bereits zuvor im Besitz einer Explorationsbewilligung für die gleichen Gebiete in den Gemeinden Disentis/Mustér und Sumvitg. Diese Bewilligung galt allerdings nur vorbehaltlich Änderungen an dem für jede Gemeinde verbindlichen Bergbaugesetz, über die die Bewohner von Sumvitg und das Parlament von Disentis/Mustér abzustimmen hatten und genehmigten. Die Gemeinden ersetzten die alte Bewilligung der SGE durch diese neue Bewilligung, um deutlich zu machen, dass die neue Bewilligung den Bestimmungen des geänderten Bergbaugesetzes entspricht. In ähnlicher Weise stimmten die Bewohner der Gemeinde Medel/Lucmagn kürzlich für ein Bergbaugesetz, das die gleichen Bestimmungen vorsieht wie das in Disentis/ Mustér und Sumvitg geltende Gesetz. Ausserdem unterzeichnete die Gemeinde Medel/Lucmagn die Explorationsbewilligung für die SGE auf ihrem Gebiet.
John E. Watson, President und CEO des Unternehmens, erklärte hierzu: „An dem Abstimmungsergebnis in jeder dieser drei Gemeinden zeigt sich die Akzeptanz der Bewohner für den Bergbau als möglichen Industriezweig in ihren Gemeinden. Ich danke den Gemeindepräsidenten der Gemeinden Medel/Lucmagn, Disentis/Mustér und Sumvitg für ihren Einsatz zur Förderung einer lokalen Bergbauindustrie. Die Gemeindepräsidenten sind sich der wirtschaftlichen Vorteile bewusst, die mit dem Bergbau für ihre Gemeinden verbunden sind, sofern dieser verantwortungsvoll durchgeführt wird.“
Die Bewilligung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und kann zweimal um jeweils 5 weitere Jahre verlängert werden. Entsprechend der Bestimmungen der Bewilligung ist das Unternehmen verpflichtet, eine Initialgebühr für die Bewilligung und eine Jahresgebühr in Höhe 4500 Schweizer Franken zu entrichten. Dazu kommen bis Ende 2015 Explorationsinvestitionen in Höhe von 120 000 Schweizer Franken und 100 000 Schweizer Franken für jedes weitere Jahr für das betreffende Gebiet, um den Verpflichtungen aus der Bewilligung nachzukommen. Investitionsüberschüsse können übertragen werden, um künftige Ausgaben, die in den kommenden Jahren erforderlich werden, zu bestreiten. Gemäss der bestehenden, identischen Bergbaugesetze von Medel/Lucmagn, Disentis/Mustér und Sumvitg ist der Inhaber der Bewilligung zum Erhalt einer Förderkonzession berechtigt, sofern unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) eine zufriedenstellende Machbarkeitsstudie; (ii) Umweltverträglichkeits- studie (iii) Vorbehalt der Zustimmung durch das zuständige Gemeindeorgan
Das Unternehmen beabsichtigt, das Explorationsprogramm 2015 wieder aufzunehmen. Dieses Programm wird auf der Explorationstätigkeit von SGE-Geologen aufbauen, die 2011 bereits verschiedene Bereiche des Geländes untersucht haben. In Flussläufen, die das gesamte Bewilligungsgebiet der Surselva entwässern, findet sich alluviales Seifengold. Die bisherige Exploration hat eine Reihe von Goldvorkommen, insbesondere Nuggets, im kristallinen Grundgebirge des Tavetsch- und Gotthard-Massivs in den Schweizer Zentralalpen entdeckt. Das Gotthard-Massiv besteht aus Granit, Granitoiden und polymetamorphem Grundgebirge. Die benachbarte Tavetsch-Zone besteht zumeist aus Serizitschiefer mit geringeren Anteilen an Pegmatit und Linsen aus ultramafischem Gestein und wird als eine Hauptscherzone interpretiert. Die meisten bekannten Goldvorkommen befinden sich in verschiedenen Schichten aus Serizit-Quarz-Pyritschiefer der Tavetsch-Zone. Sulfidmineralien, insbesondere Pyrit und lokal auch Arsenopyrit, werden normalerweise mit der Goldmineralisation in Verbindung gebracht und kommen in Form von Einsprengungen, fadenähnlichen Erzgängen mit assoziiertem Quarz und oft mit dünnen Schichten oder Lagen semimassiver Sulfide in einer Stärke von bis zu einigen Zentimetern vor. Die Goldmineralisation in der Surselva lässt sich als orogene Goldmineralisierung klassifizieren, die erhebliche Ähnlichkeiten mit zahlreichen Goldlagerstätten in aller Welt aufweist, wie auch in den Vorkommen im kanadischen Bundesstaat Ontario.
In den Jahren 1986 und 1987 hat das Narex-Micham Joint Venture im Gebiet in eine breite strukturelle Zone mit mehreren mineralisierten Schieferhorizonten gebohrt. Insgesamt wurde die Zone südlich des Dorfes Disentis/Mustér mit 17 Diamantbohrlöchern auf total 3864,45 Metern geprüft (DDH-86-01 bis 86-12 und DH-87-13 bis 87-17). Abbildung 2 zeigt den Standort der Bohrlöcher aus den Jahren 1986 und 1987; Abbildung 3 zeigt einen Lageplan sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Bohrungen in der Lukmanierschlucht.
Abbildung 2. Lageplan der Bohrlöcher aus den Jahren 1986 und 1987
Abbildung 3. Lageplan der Bohrlöcher in der Lukmanierschlucht am Medel-Rhein
Micham Exploration führte 1991 zwei zusätzliche Bohrungen mit einer Tiefe von 403,5 Metern im Val Plattas in der Gemeinde Medel/Lucmagn durch, um die Bell-Zone zu prüfen (DDH-91-1 und 91-2). Die beiden Kernlöcher wurden nördlich des gleichen Bohrplatzes gebohrt, wobei die Bohrung von Loch 91-01 im Winkel von -45° und von Loch 91-02 im Winkel von -85° (Abbildung 3) erfolgte.
Abbildung 4. Lageplan und Querschnitt der Bohrlöcher aus dem Jahr 1991
Einzelheiten zu den wichtigsten Bohrabschnitten aller in Surselva im Rahmen dieser beiden Programme gebohrten Löcher finden Sie in der folgenden Tabelle:
Loch Nummer |
Von (Meter) |
Bis (Meter) |
Abschnitt (Meter) |
Gold (g/t) |
DDH-86-02 |
50,8 |
63,5 |
12,7 |
0,51 |
einschliesslich |
61,6 |
61,9 |
0,3 |
4,95 |
|
74,5 |
101,7 |
27,2 |
0,97 |
einschliesslich |
77,8 |
79,95 |
2,15 |
7,95 |
|
249,75 |
252,8 |
3,05 |
3,50 |
einschliesslich |
249,75 |
250,4 |
0,65 |
3,09 |
und einschliesslich |
251,9 |
252,4 |
0,5 |
16,46 |
|
265,3 |
271,8 |
6,5 |
2,59 |
einschliesslich |
269,35 |
270,9 |
1,55 |
9,19 |
DDH-86-03 |
84,8 |
109,55 |
24,75 |
0,60 |
einschliesslich |
92,9 |
93,95 |
1,05 |
3,01 |
DDH-86-05 |
5,8 |
6,3 |
0,5 |
5,35 |
|
160,8 |
164,5 |
3,7 |
0,98 |
einschliesslich |
162,7 |
163,4 |
0,7 |
4,67 |
|
256,6 |
263,3 |
6,7 |
0,44 |
DDH-86-06 |
76,4 |
91,4 |
15,0 |
0,66 |
|
98,4 |
109,2 |
10,8 |
2,15 |
einschliesslich |
104,2 |
105,2 |
1,0 |
5,91 |
und einschliesslich |
107,2 |
108,2 |
1,0 |
3,49 |
|
250 |
287 |
37,0 |
0,94 |
DDH-86-07 |
135,8 |
146,6 |
10,8 |
0,45 |
|
151,4 |
181 |
29,6 |
0,60 |
|
196,8 |
212,5 |
15,7 |
0,38 |
|
221,2 |
226,15 |
4,95 |
0,89 |
DDH-86-08 |
178,35 |
216,1 |
37,75 |
0,60 |
|
245,9 |
262,65 EOH |
16,75 |
1,07 |
DDH-86-09 |
89,4 |
128,3 |
38,9 |
0,75 |
DDH-86-10 |
136,3 |
148,25 |
11,95 |
0,45 |
DDH-86-11 |
0 |
35,3 EOH |
35,3 |
0,97 |
einschliesslich |
19,65 |
20,65 |
1,0 |
3,35 |
DDH-86-12 |
0 |
59,0 EOH |
59,0 |
1,10 |
einschliesslich |
38,0 |
40,0 |
2,0 |
3,99 |
DDH-87-13 |
40,25 |
119,1 |
78,85 |
0,63 |
einschliesslich |
78,75 |
79,45 EOH |
0,70 |
3,59 |
DDH-87-14 |
10,0 |
26,15 |
16,15 |
0,45 |
|
41,9 |
141,3 |
99,4 |
0,81 |
einschliesslich |
107,5 |
108,5 |
1,0 |
3,36 |
DDH-87-15 |
41,5 |
105,5 |
64,0 |
0,76 |
|
112,5 |
117,5 |
5,0 |
0,91 |
|
122,5 |
129,5 |
7,0 |
0,60 |
einschliesslich |
124,5 |
125,5 |
1,0 |
3,19 |
DDH-87-16 |
44,65 |
90,65 |
46,0 |
0,29 |
|
98,3 |
135,5 EOH |
37,2 |
0,46 |
DDH-87-17 |
6,0 |
179,15 |
173,15 |
0,44 |
DDH-91-1 |
44,2 |
139,2 |
95,0 |
0,98 |
einschliesslich |
71,2 |
73,2 |
2,0 |
3,34 |
und einschliesslich |
88,2 |
89,2 |
1,0 |
6,34 |
und einschliesslich |
91,2 |
92,2 |
1,0 |
5,31 |
und einschliesslich |
100,2 |
103,2 |
3,0 |
4,10 |
|
173,7 |
174,7 |
1,0 |
4,01 |
DDH-91-2 |
47,6 |
151,65 |
104,1 |
0,73 |
einschliesslich |
107,75 |
109,75 |
2,0 |
4,17 |
und einschliesslich |
143,65 |
145,65 |
2,0 |
3,28 |
|
190,85 |
195,85 |
5,0 |
1,18 |
„EOH” = End of Hole [Ende des Bohrlochs]; bei den angegebenen Bohrabschnitten handelt es sich um Tiefenbohrungen; die wahre Mineralisierungsdicken sind nicht bekannt.
2011 führten die Geologen von SGE ein Programm zur Prospektierung, Gesteinsprobenuntersuchung und geochemischen Bodenbeschaffenheit durch. Dieses Programm bestätigte die bestehenden, durch frühere Studien identifizierten Ziele (Chevron, Stavelatsch und andere) und deutete auf neue Ziele hin (insbesondere Cazirauns).
Insgesamt entnahm die SGE im Jahr 2011 -298- geochemische Gesteinsproben auf dem Gelände (Abbildung 5).
Abbildung 5. Surselva Gelände: die bislang wichtigsten identifizierten Zielbereiche
Von besonderer Bedeutung sind die Ergebnisse von 34 Gesteins- und „Float“-Proben aus dem Zielgebiet Cazirauns und 26 Gesteinsproben aus dem Chevron-Gebiet. 36 dieser Proben wiesen eine Goldkonzentration von mehr als 1 g Gold pro Tonne Gestein und sieben Proben einen Goldanteil von mehr als 5 g/t auf. Die hochwertigsten Proben am Cazirauns enthielten Goldkonzentrationen von 10,45, 13,55, 14,00 und 17,15 g/t; am Chevron waren es 5,28 bzw. 6,20 g/t. Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse aller Gesteinsproben, die in diesen zwei Zielgebieten entnommen wurden und der gleichen mineralisierten strukturellen Zone zugeordnet werden können.
Abbildung 6. Ergebnisse der Gesteinsproben aus den Zielgebieten Chevron und Cazirauns
(die jeweiligen Goldkonzentrationen sind wie in Abbildung 5 farblich unterschiedlich dargestellt)
Die SGE hat aus den beiden Zielgebieten auch insgesamt 279 Bodenproben entnommen. Auf eine Streichlänge von sechs Kilometern wurden dem Schiefergürtel des Tavetsch neun Bodenlinienproben entnommen. Man erhielt zwar zahlreiche Proben mit Anomalien, doch werden Infill-Bohrungen benötigt, um Trends in diesem weiträumigen Gebiet besser feststellen zu können. Es wurden Stichproben von zwei zusätzlichen Bodenlinien an einem Steilhang zwischen den Zielgebieten Chevron und Cazirauns entnommen. Fast alle diese Proben wiesen Anomalien auf, der Höchstwert betrug 0,97 g Gold pro Tonne Gestein. Die Ergebnisse der Bodenproben sprechen für das Konzept der Beständigkeit der Zielgebiete Chevron und Cazirauns.
Das Unternehmen ist in Besitz aller bekannten Daten aus früheren Projekten einschliesslich aller früheren Bohrkerne. Die strukturelle Umgebung und die mineralisierten Goldsysteme haben substantielle Ausmasse und sind sowohl in alle Richtungen als auch in der Tiefe offen. Es wurden zahlreiche zusätzliche Ziele identifiziert, wo bislang noch keine Bohrungen vorgenommen wurden. NV Gold ist davon überzeugt, dass noch weitere neue Ziele entdeckt werden.
Die Explorationsarbeiten von SGE in der Surselva erfolgten unter der Leitung von Dr. Odin Christensen – einem qualifizierten Sachverständigen entsprechend NI 43-101 und Verwaltungsratsmitglied von NV Gold. Die von SGE entnommenen Boden- und Gesteinsproben wurden mittels Verfahren nach Industriestandard am ALS Global Laboratory in Schweden analysiert. Die zwischen 1986 und 1987 entnommenen Bohrkernproben wurden mittels standardisierter Feuerproben bei Assayers (Ontario) Limited of Toronto, Ontario, analysiert. Die Analyse der Proben von 1991 erfolgte mittels Feuerproben bei Barringer Laboratories. Die Bohrprotokolle legen nahe, dass die Kernausbeute im Mittel 99 Prozent betrug, was im Einklang steht mit der Sichtprüfung des verbliebenen Kerns. Auch wenn keine Daten zur Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle hinsichtlich der Bohrproben zur Verfügung stehen, wurden die Programme vor der Einführung des NI 43-101 Standards durchgeführt, ansonsten sind die Daten gut dokumentiert. Die in dieser Mitteilung enthaltenen fachlichen Informationen wurden von Dr. Michael Gustin von Mine Development Associates, einem unabhängigen qualifizierten Sachverständigen entsprechend NI 43-101, geprüft und genehmigt.
Im Auftrag des Verwaltungsrates,
(unterzeichnet) „John E. Watson”
President und CEO
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.nvgoldcorp.com oder setzen Sie sich in Verbindung mit:
John E. Watson,
Telefon: +1 303 674 9400
E-Mail: john@watson-assoc.com“>john@watson-assoc.com
oder in der Schweiz:
Ernst Schönbächler
Managing Director, SwissGold Exploration AG
Telefon: +41 79 657 41 81
E-Mail: esearch@swissonline.ch“>esearch@swissonline.ch
Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulation Service Provider (gemäss der Definition in den Richtlinien von TSX Venture Exchange) übernehmen Verantwortung für die Ordnungsmässigkeit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.
Zukunftsweisende Informationen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen und Informationen. Abgesehen von historischen Fakten sind alle Aussagen in dieser Mitteilung – dazu gehören uneingeschränkt Aussagen zur Wiederaufnahme der Explorationsarbeiten, zur Akzeptanz hinsichtlich des Aufbaus einer Bergbauindustrie in der Gegend, zum geologischen Potenzial der Gelände einschliesslich der Entdeckung neuer Explorationsziele, zur Beständigkeit der bzw. zur Verbindung zwischen den Mineralisierungsgebieten und zu künftigen Plänen und Zielen des Unternehmens – in die Zukunft gerichtet und unterliegen diversen Risiken und Unsicherheiten. Es gibt keine Gewissheiten, dass sich derartige Aussagen bewahrheiten werden, vielmehr können die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse erheblich von den Voraussagen abweichen. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Planungen und Erwartungen des Unternehmens abweichen können, gehören die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmitteln, aufsichtsrechtliche Fragen, Marktpreise, die allgemeine Wirtschafts-, Preis- und Geschäftsentwicklung, die zeitnahe Erteilung von Genehmigungen seitens Regierung oder Aufsichtsbehörden sowie weitere Risiken, auf die hier sowie von Zeit zu Zeit in den Berichten des Unternehmens an die Börsenaufsicht hingewiesen wird. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, in die Zukunft weisende Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, weder aufgrund neuer Informationen oder künftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies ist im Börsenrecht so vorgeschrieben.